Ratgeber · AT-R23REV. 2026-A

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag — und wann?

Die Frage kommt meistens spät: Ein Kunde verlangt plötzlich einen AVV, oder eine Zertifizierung steht an, und niemand im Betrieb weiß, wovon die Rede ist. Dabei ist die Sache überschaubar. Es geht um einen einzigen Umstand: Jemand von außen kommt an personenbezogene Daten, für die Sie verantwortlich bleiben.

Stand:

Worum es geht

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, was ein Dienstleister mit Ihren Daten tun darf. Die Rechtsgrundlage ist Art. 28 DSGVO. Die Rollenverteilung ist dabei entscheidend: Sie sind Verantwortlicher und entscheiden über Zweck und Mittel. Der Dienstleister ist Auftragsverarbeiter und handelt auf Ihre Weisung.

Der Vertrag ist keine Formsache, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Zusammenarbeit überhaupt zulässig ist. Fehlt er, ist das nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bußgeldbewehrt — und zwar für beide Seiten.

IHR BETRIEBVerantwortlicherentscheidetDIENSTLEISTERAuftrags-verarbeiterWeisungAVVSteuerberater · Anwalt · Bank: eigenverantwortlich, kein AVV

Wann Sie einen brauchen

Immer dann, wenn ein Dienstleister für Sie personenbezogene Daten verarbeitet, ohne selbst über den Zweck zu entscheiden. Typische Fälle in einem Handwerks- oder Gewerbebetrieb:

  • IT-Betreuung. Wer Arbeitsplätze oder Server wartet, sieht dabei Daten von Beschäftigten und Kunden. Das lässt sich nicht vermeiden, wer einen Mailserver in Ordnung bringt, sieht Absender und Empfänger.
  • Cloud-Dienste und Hosting. Vom Speicherdienst bis zum Buchungskalender auf der Website.
  • Externe Lohnabrechnung, sofern sie rein ausführend erfolgt.
  • Newsletter- und Terminwerkzeuge, die Kontaktdaten speichern.

Wann Sie keinen brauchen

Hier liegen die meisten Beiträge daneben. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Banken sind keine Auftragsverarbeiter. Sie arbeiten eigenverantwortlich und unterliegen eigenen Berufspflichten. Wer ihnen einen AVV vorlegt, bekommt ihn zu Recht zurück.

Ebenfalls kein Fall für einen AVV: reine Nebenleistungen wie Post, Telefonie oder die Wartung eines Kopierers durch Dritte, solange dabei kein Zugriff auf Daten vorgesehen ist. Und alles, was ohne Personenbezug abläuft.

Was hineingehört

Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt einen festen Satz an Angaben: Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten, der Kreis der betroffenen Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen. Dazu kommen acht Pflichtklauseln — unter anderem Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische Maßnahmen, der Umgang mit Unterauftragnehmern und die Löschung nach Vertragsende.

Zwei Fehler sehen wir dabei besonders oft. Der erste: eine Anlage, die bei Unterschrift noch leer ist. Ein Vertrag, in dem „nach Absprache" steht, wo Systeme und Datenarten stehen müssten, erfüllt die Anforderung nicht. Der zweite: eine Maßnahmenliste, die angekreuzt wurde, ohne dass es die Maßnahmen gibt. Im Schadensfall wird genau diese Liste herangezogen.

Wer ihn stellt

Verantwortlich für das Zustandekommen sind Sie als Auftraggeber. Üblich ist trotzdem, dass der Dienstleister den Entwurf mitbringt — er kennt seine eigenen Abläufe und Maßnahmen am besten. Sie prüfen ihn und können widersprechen.

Wir bringen unseren Vertrag zum Erstgespräch mit und füllen die Anlage gemeinsam aus, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Wie so ein Termin abläuft, steht unter Firmen-IT.

MENÜ
+49 3744 4399760Mo–Fr 8–17 Uhr
AnrufenRückruf

STÜCKLISTE · BLATT 1/1

Woraus diese Seite besteht

Werte beim Build gemessen — mit JavaScript misst Ihr Browser live nach.

POSBAUTEILTYPGRÖSSE
01index.htmlDokument≈ 29 kB
02styles.cssStylesheet≈ 20 kB
03scripts.jsScript≈ 13 kB
04archivo-variable.woff2Schrift≈ 58 kB
05ibm-plex-mono.woff2Schrift≈ 30 kB
06favicon.svgGrafik< 1 kB

Tracking-Cookies: keine. Ohne Ihre Einwilligung lädt die Seite nichts von fremden Servern — Schriften, Skripte und Grafiken liegen bei uns. So bauen wir auch Ihre IT.

DIAGNOSE · AT-K2

Was liegt an?

↵ AUSWÄHLENESC SCHLIESSENANRUFEN: +49 3744 4399760

Individuelle Einstellungen

Welche Dienste dürfen laden?

Technisch notwendig

Ihre hier getroffene Entscheidung sowie die Einstellungen für Farbschema und Bewegung. Diese Angaben bleiben als kleine Einträge auf Ihrem Gerät und werden nie an einen Server gesendet. Sie sind für den Betrieb nötig und deshalb nicht abwählbar.