Ratgeber · AT-R24REV. 2026-A

Digitaler Nachlass: was ohne Zugangsdaten verloren geht

Es sind fast immer die Fotos. Angehörige kommen zu uns mit einem Notebook, das noch funktioniert, und einer Festplatte, auf der dreißig Jahre Familiengeschichte liegen. Nur eben verschlüsselt. Rechtlich haben Erben Anspruch auf diese Daten, technisch nützt ihnen das nichts. Ohne Schlüssel gibt es kein Zurück, und daran ändert kein Fachbetrieb etwas.

Stand:

Was Erben dürfen und was ihnen trotzdem fehlt

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Inhalte vererbt werden wie ein Brief oder ein Tagebuch. Erben können von einem Anbieter Zugang zum Konto verlangen. Das hilft bei Diensten mit einem Kundendienst, an den man sich wenden kann.

Es hilft nicht bei allem, was auf eigenen Geräten liegt. Für eine verschlüsselte Festplatte gibt es keine Stelle, die aufschließt. Das ist keine Lücke im Gesetz, sondern der Zweck der Verschlüsselung.

ONLINE-KONTOAnbieter fragen → ZugangGERÄT OHNE PASSWORTFachbetrieb → meist ZugangVERSCHLÜSSELTohne Schlüssel: endgültig wegvorher hinterlegt: offen

Die vier Stellen, an denen es scheitert

  • Die Festplattenverschlüsselung. Windows richtet sie auf neueren Geräten oft selbst ein. Der Wiederherstellungsschlüssel liegt dann im Microsoft-Konto — und an das kommt ohne Zugangsdaten wieder niemand.
  • Der Passwortspeicher. Er löst das Problem für den Alltag und verschärft es im Ernstfall: Ein einziges vergessenes Hauptpasswort verschließt alles auf einmal.
  • Die Zwei-Faktor-Anmeldung. Der Bestätigungscode kommt auf ein Telefon, das gesperrt ist oder abgemeldet wurde. Viele Konten lassen sich dann selbst mit richtigem Passwort nicht mehr öffnen.
  • Das Wissen im Kopf. Welche Konten es überhaupt gibt, weiß oft nur eine Person. Was niemand kennt, kann niemand kündigen — laufende Abbuchungen eingeschlossen.

Ein Blatt Papier reicht

Sie brauchen kein besonderes Programm und keinen Dienst, der Ihren Nachlass verwaltet. Es genügt eine Liste auf Papier, die an einem Ort liegt, den Ihre Angehörigen kennen und erreichen: ein Bankschließfach, ein Ordner beim Notar, ein Umschlag bei einer Person Ihres Vertrauens.

Darauf gehören:

  1. Welche Geräte es gibt und wie man sie entsperrt.
  2. Der Wiederherstellungsschlüssel jeder verschlüsselten Festplatte. Bei Windows finden Sie ihn unter „BitLocker-Wiederherstellungs­schlüssel sichern".
  3. Das Hauptpasswort des Passwortspeichers.
  4. Eine Liste der wichtigen Konten — E-Mail zuerst, denn darüber lassen sich die meisten anderen zurücksetzen.
  5. Wo die Sicherungen liegen und wie man daran kommt.

Ergänzen Sie ein Datum und legen Sie sich eine jährliche Erinnerung. Eine Liste von 2019 nützt wenig.

Zwei Dinge, die oft schiefgehen

Passwörter gehören nicht ins Testament. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet, und der Kreis der Mitlesenden ist größer, als die meisten erwarten. Schreiben Sie hinein, wo die Liste liegt, nicht was darauf steht.

Eine Vollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod, wenn sie ausdrücklich darüber hinaus gelten soll. Das ist der übliche Weg, damit jemand handeln kann, bevor der Erbschein da ist. Wie eine solche Vollmacht formuliert wird, klärt ein Notar oder Anwalt — das ist keine IT-Frage.

Wenn es schon passiert ist

Manches lässt sich retten. Ein Windows-Anmeldepasswort ist selten das Ende, solange die Festplatte unverschlüsselt ist. Ein Datenträger, der nicht mehr erkannt wird, ist ebenfalls nicht zwangsläufig verloren — dazu steht mehr unter Festplatte kaputt.

Bei einer verschlüsselten Platte ohne Schlüssel hört es auf. Wir sagen Ihnen das dann auch am Telefon, bevor Sie herfahren. Und wer ein geerbtes Gerät weitergeben oder entsorgen will, findet die nötigen Schritte unter Alten PC entsorgen.

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